Wichtige Informationen zum Heckenschnitt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Herbst ist da – und damit auch die Zeit der Heckenpflege. Damit unsere Gartenanlage sowohl optisch ansprechend bleibt als auch Versorgungs-, Fuß- und Schubkarrenwege ungehindert passierbar sind, möchten wir alle Gartenfreunde an die geltenden Vorgaben zum Rückschnitt der Außenhecken entlang der Parzellen erinnern.

1. Vorgaben zur Heckenhöhe und Wegesicherung

  • Maximale Höhe: Die Außenhecke darf eine Höhe von maximal 1,80 Meter nicht überschreiten. Bitte schneidet eure Hecken rechtzeitig auf dieses Maß zurück.
  • Wege freihalten: Achtet bitte gewissenhaft darauf, dass Äste und Zweige seitlich nicht in die angrenzenden Haupt- und Nebenwege ragen. Die Wege müssen für Fußgänger, Schubkarren und im Notfall für Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge in voller Breite frei zugänglich sein.

2. Gesetzlicher Schnittzeitraum (§ 39 BNatSchG)

Wir schneiden im Einklang mit der Natur! Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zum Schutz brütender Vögel und wildlebender Kleintiere nur in folgendem Zeitraum stark zurückgeschnitten werden:

🗓️ Erlaubter Schnittzeitraum:

01. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres

(Außerhalb dieses gesetzlichen Zeitfensters – vom 01. März bis zum 30. September – sind radikale Schnittmaßnahmen und Rodungen verboten.)

💡 Empfehlung des Vorstands

Wir empfehlen allen Mitgliedern, den Rückschnitt möglichst frühzeitig vor dem Winter (idealerweise im Oktober oder November) vorzunehmen. Dadurch vermeiden wir:

  • Schneebruchschäden an überhängenden Ästen im Winter
  • Beschädigungen von Zäunen und Wegbegrenzungen
  • Unnötigen Stress bei nasskaltem Spätwinterwetter

⚠️ Wichtiger Hinweis: Fristsetzung & Ersatzvornahme

Bitte beachtet verbindlich folgenden Stichtag:

Frist: Bis spätestens 14. Februar 2027

Sollte der ordnungsgemäße Rückschnitt der Außenhecke bis zu diesem Tag durch die jeweiligen Pächterinnen und Pächter nicht erfolgt sein, wird der Vorstand die Arbeiten veranlassen und die anfallenden Kosten den betreffenden Pächtern vollumfänglich in Rechnung stellen.

Wir danken euch herzlich für eure tatkräftige Unterstützung, euer Verständnis und euren Beitrag zu einer ordentlichen und schönen Gartenanlage!

Herzliche Grüße,

Euer Vorstand – Kleingärtnerverein „Lindetal“ e.V.